• Ab sofort könnt ihr uns über Linie 2 mit der Straßenbahn erreichen!

HX 25 OA: Donnerstag (GoodOldShit): THUNDERMOTHER. KRAYENZEIT u.v.m


Zurück

Donnerstag, 29.07.2021

Eintritt: 40,00€ , Einlass: 15:00

Bands:

Thundermother, Krayenzeit, Toxic Theory, Des Teufels Lockvögel, Pumpgas, Black Ocean's Edge, Rampenbüro, VooDooZilla

TicketlinkHX 25 OA ➤ Ticket kaufen bei ulmtickets.de

Kurze Vorabinfo zur Personalisierung der Tickets:
Nach dem Kauf müssen für alle gekauften Tickets die jeweiligen Kontaktdaten eingegeben werden!

Es gibt noch Tickets an der Abendkasse!

Anreise:

Vor Ort gibt es leider keine Parkplätze. Das Ticket bzw. das Armband gelten (auch ohne DING Logo) als ÖPNV Ticket im Stadtgebiet Ulm Neu Ulm.

Bitte nutzt den ÖPNV und die P&R Parkplätze.  Der nächste befindet sich am Science Park II und hat eine Direktverbindung mit der Straßenbahnlinie 2 zum Hexenhaus (Haltestellen Hasenkopf oder Multscherschule)

Stadt Ulm - Park + Ride

SWU Echtzeitauskunft

Kurzes Update zur aktuellen Corona Verordnung:

Wir haben beschlossen, in jedem Fall nur 3G Personen auf das Festival zu lassen, also Geimpft, Genesen oder Getestet.

Das hat nach der seit heute geltenden Verordnung des Landes Baden-Württemberg folgenden Hintergrund:

1. Auch bis zu einer Inzidenz von 50 ist die Veranstaltung in jedem Fall mit 500 Gästen durchführbar.

2. Bei einer Inzidenz von unter 35 ist das Abstandsgebot für das Festival aufgehoben, d.h. wir können ein ganz normales Open Air (also ohne Bestuhlung und ohne Security vor der Bühne, die 1,5m Abstand sicherstellen muss) durchführen. Nach aktuellem Stand besteht lediglich eine Maskenpflicht (ausser für Sitzende zum Verzehr im Gastro Bereich).

3. Für Nicht-Geimpfte/Getestete empfehlen wir bereits mit durchgeführtem offiziellen Test anzureisen. Wir können vor Ort zwar Selbsttests abnehmen und für die Veranstaltung akzeptieren. In dem Fall muss man jedoch längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Da wir kein anerkanntes Testzentrum sind, können wir stand heute auch keine kostenlosen Selbsttests anbieten. Die müssten dann also mitgebracht werden. Ohne Negativen Test gibt es keinen Einlass. 

Wir gehen davon aus, dass das für alle die verträglichste Lösung darstellt und wünschen Euch allen ein tolles Open Air nach der langen Konzertabstinenz!

Euer Hexenhaus-Team

 

Lineup

20:30 bis 22:00 Thundermother      MainStage

HeadTliner, HardRock aus Växjö, Schweden

"AC/DCs heiße Enkelinnen" konnten wir Dank der Absage des diesjährigen Wacken Open Airs doch noch als Headliner verpflichten.

Der Erfolg gibt ihnen Recht. Ihr aktuelles Album „Heat Wave“, veröffentlicht im Juli 2020, ist eine Rocksensation, an der man nicht vorbeikommt. Es stürmte die Charts und erreichte Topergebnisse in vielen Ländern, u. a. Platz #6 in Deutschland, Platz #8 in Schweden und Platz #15 in der Schweiz.

 

Driving In Style (2020)

It´s Just a Tease (2015)

 

20:00 bis 20:30 Black Ocean's Edge      HofStage

Psychedelic Bluesrock aus Ulm

Black Ocean’s Edge machen New Psychedelic Bluesrock, doch sie sind eigentlich viel mehr als eine frei inszenierte Genrebeschreibung hergibt. „Abstract, but I call it art.“ - wie es in einer Textzeile heißt, bringt den Stil der Band auf den Punkt. Mit einem wuchtigen Fundament, lässigem Gitarrenspiel und einer extravaganten Soul-Röhre gehen sie musikalisch eigene Wege. Sphärische Momente, die von wummernden Bässen und dynamischen Drums getragen werden, finden in der charakteristischen Stimme mit hohem Wiedererkennungswert ihre Wiege. In ihren Texten bereitet es ihnen großes Vergnügen, mit dem Kopf durch die Wand, den Konflikt mit inneren Dämonen zu durchbrechen und trotzdem noch in den Spiegel schauen zu können.

 

Leather‘n‘Velvet (2021) 

 

18:45 bis 20:00 Krayenzeit      MainStage

Co-Headliner, Mittelalterrock aus Ludwigsburg

Wer Staub frisst, wird Gold ernten. Ziemlich plakative und dennoch treffende Zusammenfassung für das jüngste KRAYENZEIT-Opus „Staub und Tränen“. Sie sind durch die Hölle gegangen, waren mehr als einmal ganz am Boden, haben sich aufgerafft, gegenseitig aufgeholfen, sind weitergegangen. Diesen Weg weitermarschiert, von dem niemand weiß, wohin er führt. Man hofft, bangt, wünscht und träumt, dass es die Muse gut meint mit einem, dass es sich irgendwann alles auszahlt. Hat es. Tut es.


Spieglein Spieglein (2017) 

Kayenzeit (2015) 

 

18:15 bis 18:45 

Toxic Theory      HofStage

Modern Rock aus Neu-Ulm

Nicht weniger toxisch, aber mit Extraschub und Energie melden sich Toxic Theory zurück. Mit im Cockpit: neue Songs mit neuem Shouter und Frontmann Thomas Melchert alias Major Tom – ein echter Wolf im Schafspelz. Geliefert wird „Modern Rock“ mit zündendem Nachbrenner und einer Extraportion Härte. Also runter vom Lammfell und vorbeikommen, es gibt satten Druck aufs Trommelfell.

All I Want Is Everything (2014) 

 

17:45 bis 18:15 Pump Gas      MainStage

Rock'n'Roll aus Weißenhorn

"Unsere Musik ist ein Mix aus verschiedenen Genres. Wir sind stark inspiriert von US Bands wie "Social Distortion", "The Gaslight Anthem" aber auch "Bruce Springsteen".

Für den klassischen Punkrock sind wir definitv zu soft aber für Kuschelrock widerrum zu rockig.

Wir würden uns eher als Punk' N' Roll Band bezeichnen, da wir auch ein wenig Country und Blues mit einfließen lassen.

Also kurz um, wir passen nicht direkt in eine klassiche Schublade."

Street Sinner (2015) 

 

17:00 bis 17:45

Des Teufels Lockvögel      HofStage

Mittelalterrock aus Gaißach

Die Auftritte der Dreierformation „Des Teufels Lockvögel“ stehen im Zeichen der Alchemie. Elfisch zart, dämonisch hart präsentieren sie musikalisch eine Zeit, in der Glaube Berge versetzte und unedles in edles verwandelt wurde.

 

Palästinalied (2013) 

Ai Vist Lo Lop (2016) 

 

16:30 bis 17:00 Rampenbüro      MainStage

Flüssiger Punk aus Ulm

Ulms flüssiger Punk, sind drei Vollblut-Amateure mit Spaß im Arsch. Ihre deutschen Texte unterlegen sie schlicht aber (schweiß)treibend mit einer Mischung aus Punk, Rock und Metal, schwungvoll – kraftvoll – elegant. Ihre halben Triolen bringen nicht nur den Bassist zum Verzweifeln sondern auch das Publikum in Verzückung. Das knallt, das macht Spaß, zumindest wenn man vorher genug Bier getrunken hat. DIE Kultband!


Trink Bier (2017) 

 

16:00 bis 16:30 VooDooZilla      HofStage

Alternative Rock aus Ulm

"VooDooZilla, das sind drei charmante Knallköpfe aus Ulm, die mit ihrer Freizeit nichts besseres anzufangen wissen, als sich bei 30°C und Sonnenschein in einen Kellerproberaum zu verschanzen und Lärm zu machen"

Private Lockdown Party (2020) 

 

AGB HX25 Open Air

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das HX25 Open Air 2021 /25 Jahre Jugendtreff Hexenhaus Ulm

 

  1. Veranstalter

Jugendtreff Hexenhaus e.V.
Mähringer Weg 75
89075 Ulm

Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm | Nummer: VR720123 | Kassenwart/Vorstand: Alexander Martin | Vorstand: Benjamin Trinowitz | Vorstand: Michael Refl | Vorstand: Heinrich Schwindt

 

  1. Geltung der AGB

    1. Das HX25 Open Air 2021 findet auf dem ausgewiesenen Außengelände des Fort Unterer Eselsberg (Werk XXXIV), Mähringer Weg 75 in 89075 Ulm statt. Das Festivalgelände umfasst sämtliche Flächen, zu denen nur Zutritt mit gültigem Festivalticket gewährt wird („Festivalgelände“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten Festivalgelände.
    2. Diese AGB gelten zwischen dem Inhaber einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalter, dem Jugendtreff Hexenhaus e.V. („Veranstalter“). Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung.
    3. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Hausordnung an. Der Verkauf der Eintrittskarten für die Veranstaltung findet ausschließlich zur privaten, individuellen, nicht kommerziellen Nutzung durch den Käufer statt. Der Käufer erwirbt pro erworbene Eintrittskarte ein personalisiertes Besuchsrecht, das nur für denjenigen Ticketinhaber gilt, dessen Name in dem dafür vorgesehenen Feld auf der Eintrittskarte eingetragen ist.

 

  1. Begriffsbestimmungen

    1. Veranstaltung: Die Veranstaltung „HX25 Open Air 2021“ besteht aus der Gesamtheit der Programmabfolgen (Musik und Rahmenprogramm) im Zusammenhang mit der Veranstaltung „HX25 Open Air 2021“ sowie die unmittelbar zu dieser Veranstaltung vom Veranstalter getroffenen Vorkehrungen zur Anreise, zum Aufenthalt und zur Abreise der Besucher zur Veranstaltung.
    2. Festivalgelände: Das Festivalgelände umfasst sämtliche Flächen zu denen nur Zutritt mit gültigem Festivalticket oder einer sonstigen Zutrittsberechtigung des Veranstalters gewährt wird. Flächen außerhalb des Festivalgeländes, welche nicht als Parkraum ausgewiesen sind, dürfen nicht befahren oder beparkt werden.
    3. Parkflächen: die Gesamtheit aller für die Veranstaltung eingerichteten Parkplätze ohne Erschließungswege aus dem öffentlichen Verkehrsraum und Erschließungswegen zum Veranstaltungsgelände.

 

  1. Tickets; Weiterverkaufsverbot; Vertragsstrafe

    1. Tickets sind ausschließlich bei ulmtickets.de (eine Marke der Arena Ulm/Neu-Ulm Betriebsgesellschaft mbH) und dem Veranstalter zu erwerben. Es gelten für den Erwerb die Allgemeine Geschäftsbedingungen für im Internet (Domain „www.ulmtickets.de“) oder in ulmtickets-Verkaufsstellen erbrachte Ticketing-, Gutschein- und Geschenkkarten- Dienstleistungen der Arena Ulm/Neu-Ulm Betriebs GmbH, Max-Bögl-Str. 1, D-92369 Sengenthal. Diese sind unter https://www.ulmtickets.de/agb abrufbar. Nach der Entwertung durch den Veranstalter oder ein von dem Veranstalter beauftragtes Unternehmen, ist eine Übertragung nicht mehr zulässig.
    2. Tickets sind digitale Tickets oder gedruckte Tickets, die für den Besucher auch digital nutzbar sind. Alle Tickets werden personalisiert, der Besucher erhält ein personalisiertes Besuchsrecht. Der Zutritt wird nur mit einem gültigen, mit einem Namen versehen Ticket in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis sowie einem zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Immunitätsnachweis (z.B. vollständiger Impfnachweis gegen Covid-19 oder Bescheinigung für Covid-19 Genesene) oder einem aktuellen (max. 24h vor dem Eintritt durchgeführten) und nach §1 Satz 1 Coronavirus-Testverordnung anerkannten negativen Schnelltest gestattet. Die Liste der aktuell anerkannten Schnelltests kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=ANTIGENTESTS-AUF-SARS-COV-2
    3. Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten bei einem berechtigten Interesse grundsätzlich zu, es sei denn:
       
        • gegen den Dritten besteht ein Hausverbot
        • das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis, zzgl. etwaiger Gebühren, angeboten als für den Nennpreis der Eintrittskarte.
        • es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf.
        • der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. Ebay, etc.).
        • die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen
    • Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.
    • Der Erwerber einer Eintrittskarte verpflichtet sich, bei Veräußerung (einschließlich der entgeltfreien Weitergabe) des Besuchsrechts oder von Tickets ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese AGB, insbesondere auf die Weitergabe Beschränkungen dieser Ziffer und die Geltung dieser AGB hinzuweisen und diese als Vertragsbestandteil zu vereinbaren.
    • Jeder Besucher, der Eintrittskarten unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvoraussetzungen anbietet oder weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe je vertragswidrig angebotener Eintrittskarte bzw. angebotenem Besuchsrecht, die nach billigem Ermessen vom Veranstalter festgelegt wird. Die Höhe der Vertragsstrafe, die höchstens 2500,00 EUR betragen darf, kann der Besucher gerichtlich auf Angemessenheit überprüfen lassen. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, das Besuchsrecht zu entziehen, bzw. die Eintrittskarte einzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn die Eintrittskarte von einem Dritten gutgläubig erworben wurde.

 

  1. Anreise; Parken; Sauberkeit

    1. Da der Veranstaltungsort mitten in einem Wohngebiet liegt, empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder das angebotene Park + Ride System der Stadt Ulm zu nutzen.
    2. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.
    3. Die Parkberechtigung erlischt, wenn das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist oder aus anderen Gründen die Betriebserlaubnis entzogen bekommen hat. Gleiches gilt, soweit das Fahrzeug mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Mängeln abgestellt worden ist.
    4. Ohne vorherige schriftliche Anmeldung und entsprechender Zustimmung des Veranstalters darf der Innenbereich des Fort Unterer Eselsberg nicht befahren werden. Bei einer Zustimmung sind diese Fahrzeuge auf Weisung des Personals des Veranstalters auf zugewiesenen Flächen abzustellen.

 

  1. Einlass; Einlasskontrolle

    1. Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte in Verbindung mit zugehörigem Lichtbildausweis und Immunitätsnachweis / negativem Schnelltest oder mit unversehrtem Festivalbändchen (im folgenden „Wristband“ genannt) möglich. Für Besucher ohne Immunitätsnachweis wird dringend empfohlen, eine Ticketversicherung abzuschließen, die auch bei einem positiven Covid-19 Schnelltest greift, da der Ticketpreis auch bei Vorliegen eines positiven Testergebnis nicht erstattet werden kann!

Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen, die an der Bandausgabe gegen das Wristband eingetauscht werden muss. Besuchern, die das Festivalgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Wristband um das Handgelenk tragen. Unverschlossene Wristbänder verlieren ihre Gültigkeit und werden entwertet.

    1. Beim Zutritt zum Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst (Security) vor Ort durchgeführt werden (z.B. Fahrzeugkontrollen, Taschenkontrollen). Der Ordnungsdienst ist angewiesen, beim Betreten des Festivalgeländes eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
    2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 8, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht, wenn sich der Besucher offensichtlich nicht an die geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften hält, oder der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren Eintrittskarte und Wristband ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
    3. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt das öffentlich einsehbare sowie im Booklet enthaltene Hygienekonzept. Weisungen von Ordnern zur Einhaltung von Abstandsregeln und zur Durchsetzung des Hygienekonzepts ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Verweis vom Veranstaltungsgelände. Bei einem Verweis vom Festivalgelände verlieren Eintrittskarte und Wristband ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

 

 

  1. Cashless Payment

    1. Der Veranstalter behält sich vor ein Cashless Payment System zum kontaktlosen elektronischen Bezahlen in Teilen oder ganzheitlich einzuführen. Art und Umfang werden allein vom Veranstalter bestimmt, es besteht kein Anspruch auf bestimmte Bezahlverfahren.

 

  1. Verbotene Gegenstände

    1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten:
      • Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Camelbags, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Trinkhörner und/oder sonstige Trinkbehälter, Dosen (auch Haarspray, Deo etc.), CS-Gas, Pfefferspray, Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder und Gürtel mit hochstehenden Nieten, Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Drohnen, Brennholz, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse. Shirts von Bands mit verfassungsfeindlichem und verbotenem Hintergrund sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.
      • ohne vorherige schriftliche Genehmigung Drohnen, Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.

 

    1. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

       
  1. Hausrecht; Verhaltensregeln
    1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gilt die Haus- bzw. Festivalgeländeordnung sowie die Besucher-, Park- des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
    2. Besucher sind verpflichtet, sich an die geltenden Covid-19 Verordnungen sowie an das aushängende aktuelle Hygienekonzept zu halten.
    3. Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände:
      • verbotene Gegenstände (Ziff. 8) mitzuführen,
      • körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,
      • Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
      • außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
      • bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,
      • gewerbliches Pfandsammeln zu betreiben.
      • ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, einer Gewerkschaft oder Partei, eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z.B. auf Büchern, Flugblättern, Bannern, Schildern, elektronischen Geräten, etc.) sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt.
      • Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern.
    4. Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht oder versucht ein Besucher auf dem HX25 Open Air eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
    5. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verlieren die Eintrittskarte und Wristband ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

 

 

  1. Fotografieren und Filmen; Recht am eigenen Bild

    1. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.
    2. Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des HX25 Open Airs, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO werden eingehalten. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

 

  1. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen

    1. Wird das HX25 Open Air abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.
    2. Das HX25 Open Air wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das HX25 Open Air sofort abgebrochen oder zeitweise unterbrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des HX25 Open Air aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
    3. Aufgrund der Covid-19 Pandemie ist unsicher, ob Veranstaltungen im Sommer 2021 stattfinden können. Im Fall der Absage der Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen der Covid-19 Pandemie gelten die vorstehenden Ziffern 11.1 und 11.2. Sie gelten entsprechend, wenn der Veranstalter aufgrund des Covid-19 Infektionsgeschehens nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass ein Festival abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher, aufgrund von Einreisebeschränkungen der am Festival Beteiligten oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann.
    4. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Programmpunkte, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des HX25 Open Airs gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf www.hexenhaus-metal.com bekannt geben.

 

  1. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

    1. Dem Besucher ist bewusst, dass beim HX25 Open Air, insbesondere vor den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, einen geeigneten Gehöhrschutz zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

 

  1. Jugendschutz - Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

    1. Kinder und Jugendliche unter 6 Jahren haben keinen Zutritt auf das Eventgelände. Kinder und Jugendliche im Alter bis 16 dürfen das Eventgelände in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person betreten. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Eintritt frei ist für Kinder bis einschließlich 12 Jahren.
    2. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.
       
  2. Haftungsbeschränkung
    1. Der Veranstalter, seine Beauftragten und seine gesetzlichen Vertreter haften grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.
    3. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Das Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen geschieht auf eigene Gefahr.
    4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Beauftragten sowie für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Beauftragten des Veranstalters.
    5. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
       
  3. Anwendbares Recht; Sonstiges
    1. Es gelten unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung. Der Veranstalter behält sich auch kurzfristige Änderungen vor. Diese Änderungen werden nur in nachbezeichneten besonderen Fällen vorgenommen. Zu diesen Fällen gehören insbesondere Gesetzes- und Verordnungsänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie veränderte Vorgaben der örtlich zuständigen Behörden. Derartigen Änderungen kann widersprochen werden. Ein Widerspruch muss fristgerecht binnen einer Frist von einem Monat schriftlich beim Veranstalter eingehen.
    2. Sofern der Käufer Verbraucher ist und das Ticket online erworben hat, stellt die Europäische Kommission seit dem 15.02.2016 eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm w&lng=DE. Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet: vorstand@hexenhaus-metal.com
    3. Sofern der Besucher das Ticket nicht online bei ulmtickets.de erworben hat, lehnt der Veranstalter eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ab.
    4. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein oder mehrere Tickets(s) zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.