HX 25 OA: Freitag (Valley Of Doom): SIENA ROOT, WUCAN u.v.m
Freitag, 30.07.2021
Eintritt: 40,00€ , Einlass: 13:00Kurzes Update: Pendej0 fällt leider aus, da die Niederlande ab Morgen Hochinzidenzgebiet sind.
Dadurch kommt es bis 18:00 Uhr zu ein paar Programmumstellungen.
Bands: Siena Root, Wucan, Wedge, Riot in the Attic, The Dues, Fuzzgun, Nazca Sace Fox, Rainbow Head
Ticketlink: HX 25 OA ➤ Ticket kaufen bei ulmtickets.de
Kurze Vorabinfo zur Personalisierung der Tickets:
Nach dem Kauf müssen für alle gekauften Tickets die jeweiligen Kontaktdaten eingegeben werden!
Es gibt noch Tickets an der Abendkasse!
Anreise:
Vor Ort gibt es leider keine Parkplätze. Das Ticket bzw. das Armband gelten (auch ohne DING Logo) als ÖPNV Ticket im Stadtgebiet Ulm Neu Ulm.
Bitte nutzt den ÖPNV und die P&R Parkplätze. Der nächste befindet sich am Science Park II und hat eine Direktverbindung mit der Straßenbahnlinie 2 zum Hexenhaus (Haltestellen Hasenkopf oder Multscherschule)
Kurzes Update zur aktuellen Corona Verordnung:
Wir haben beschlossen, in jedem Fall nur 3G Personen auf das Festival zu lassen, also Geimpft, Genesen oder Getestet.
Das hat nach der seit heute geltenden Verordnung des Landes Baden-Württemberg folgenden Hintergrund:
1. Auch bis zu einer Inzidenz von 50 ist die Veranstaltung in jedem Fall mit 500 Gästen durchführbar.
2. Bei einer Inzidenz von unter 35 ist das Abstandsgebot für das Festival aufgehoben, d.h. wir können ein ganz normales Open Air (also ohne Bestuhlung und ohne Security vor der Bühne, die 1,5m Abstand sicherstellen muss) durchführen. Nach aktuellem Stand besteht lediglich eine Maskenpflicht (ausser für Sitzende zum Verzehr im Gastro Bereich).
3. Für Nicht-Geimpfte/Getestete empfehlen wir bereits mit durchgeführtem offiziellen Test anzureisen. Wir können vor Ort zwar Selbsttests abnehmen und für die Veranstaltung akzeptieren. In dem Fall muss man jedoch längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Da wir kein anerkanntes Testzentrum sind, können wir stand heute auch keine kostenlosen Selbsttests anbieten. Die müssten dann also mitgebracht werden. Ohne Negativen Test gibt es keinen Einlass.
Wir gehen davon aus, dass das für alle die verträglichste Lösung darstellt und wünschen Euch allen ein tolles Open Air nach der langen Konzertabstinenz!
Euer Hexenhaus-Team
Lineup
Aftershow: Licht-/Feuershow von Lemmi im Innenhof ab 21:40 Uhr
Der absolute Magier des Lichts und Feuers. Aktiv seit 1988 und sowohl bei weltweiten Großevents, Galas, im TV, als auch auf Kreuzfahrten als Künstler unterwegs. Schaut Euch die Homepage an!
20:30 bis 22:00 Siena Root MainStage
Headliner, Psychedelic Rock aus Stockholm, Schweden
Swedish Root Rock Experience is the term the quintet SIENA ROOT uses to describe its music, and it is exactly this experience what makes the Swedes” new album “A Dream Of Lasting Peace” so attractive for the listener: an uncompromising mixture of robust riffs, masterly solos, beautiful organ sounds, driving rhythms and emotional vocals.
For fifteen years in the bands” history the Swedes have constantly been trying something new, changing their approach and experimenting a lot. This is how the band around founding members Sam Riffer and Love Forsberg explains the access to the ten new songs of the new album “A Dream of Lasting Peace”. They cover the complete musical spectrum of the band without showing any consideration for genre conventions. “Creative standstill is a total taboo for us. What makes us special is the combination of being in the business for a very long time (+15 years) and yet trying out loads of different things. Maybe this has come naturally because of all the different s throughout the years”, as the band says.
19:30 bis 20:30 Wedge HofStage
High Energy Fuzz'n'Roll aus Berlin
WEDGE was born into the spotlight in Berlin in 2014, founded by guitarist/singer Kiryk Drewinski (ex-Liquid Visions & ex-The Magnificent Brotherhood), drummer Holger “The Holg” Grosser & bassist/organist Dave Götz. By playing hundreds of ecstatic gigs in numerous European countries and beyond the group early earned their reputation as a fantastic live act. Festivals like Bukta Open Air, Desert Fest, Stoned from the Underground, Duna Jam, Burg Herzberg Festival etc. and support gigs for Fu Manchu (US), Blues Pills (SE), Kadavar (DE), Orchid (US), Simo (US), to name but a few, are noted in the group’s live diary.
18:30 bis 19:30 Wucan MainStage
Co-Headliner, Heavy-Flute-Rock aus Dresden
Treibender und rifflastiger Rock über dem die exaltierte, Höhen und Tiefen auslotende Stimme von Francis Tobolsky schwebt, unterstützt von ihren eigenwilligen Flötensoli und Theremin Einsätzen. Ohne Probleme lässt sich Wucan als Hardrock-, Psychedelic-, Acidfolk-, Stoner- oder Bluesrockband hören, die ihre Einflüsse elektrisierend ineinander gefaltet hat unter der eigenen Flagge: HEAVY FLUTE ROCK.
Konzert Rockpalast live (2017)
17:45 bis 18:30 The Dues HofStage
Heavy Bluesrock aus Winterthur Schweiz
The Dues is a heavy bluesrock-trio from Winterthur Switzerland, formed in 2012. Sounding like a bastard child of all the well known power trios from the 60’s and 70’s!
With the rawness of their riffs and the kicking grooves, The Dues are seen as an exciting live band you won’t miss!
17:00 bis 17:45 Riot in the Attic Main Stage
Stoner/Rock aus Köln
The missing link between Hard Rock, Stoner Rock & Grunge
Rollercoaster / Keep It Inside (official video) (2016)
Pendej0 fällt leider aus
16:15 bis 17:00
Nazca Space Fox HofStage
Space-, Desert-, Psychedelic- & Post-Rock aus Frankfurt/Main
Die Instrumentaltruppe aus Frankfurt am Main packt ganz tief in die psychedelische Trickkiste und zaubert herrlich spacige Monumentaltracks aus dem Ärmel, die ohne große Vorankündigung einen ziemlich intensiven kosmischen Trip initiieren.
15:30 bis 16:15 Fuzzgun MainStage
Stoner FuzzRock aus Ulm
Wüstenpsychoschweinekarnickelrock mit Stromgitarren der Sorte zauberhafter Dis-Harmonien, einer whiskeygefüllten Stimme direkt aus der Jim-Morrison-Hölle, die sich wie glühendes Acid in die Köpfe brennt, untermalt von hypnotischen Basswellen und magmatischen Trommelfeuern
14:45 bis 15:30 Rainbow Head HofStage
Psychedelic-Garage-Rock aus Ulm
Band-Site http://rainbow-head.com/band
AGB HX25 Open Air
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das HX25 Open Air 2021 /25 Jahre Jugendtreff Hexenhaus Ulm
- Veranstalter
Jugendtreff Hexenhaus e.V.
Mähringer Weg 75
89075 Ulm
Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm | Nummer: VR720123 | Kassenwart/Vorstand: Alexander Martin | Vorstand: Benjamin Trinowitz | Vorstand: Michael Refl | Vorstand: Heinrich Schwindt
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Geltung der AGB
- Das HX25 Open Air 2021 findet auf dem ausgewiesenen Außengelände des Fort Unterer Eselsberg (Werk XXXIV), Mähringer Weg 75 in 89075 Ulm statt. Das Festivalgelände umfasst sämtliche Flächen, zu denen nur Zutritt mit gültigem Festivalticket gewährt wird („Festivalgelände“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten Festivalgelände.
- Diese AGB gelten zwischen dem Inhaber einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalter, dem Jugendtreff Hexenhaus e.V. („Veranstalter“). Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung.
- Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Hausordnung an. Der Verkauf der Eintrittskarten für die Veranstaltung findet ausschließlich zur privaten, individuellen, nicht kommerziellen Nutzung durch den Käufer statt. Der Käufer erwirbt pro erworbene Eintrittskarte ein personalisiertes Besuchsrecht, das nur für denjenigen Ticketinhaber gilt, dessen Name in dem dafür vorgesehenen Feld auf der Eintrittskarte eingetragen ist.
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Begriffsbestimmungen
- Veranstaltung: Die Veranstaltung „HX25 Open Air 2021“ besteht aus der Gesamtheit der Programmabfolgen (Musik und Rahmenprogramm) im Zusammenhang mit der Veranstaltung „HX25 Open Air 2021“ sowie die unmittelbar zu dieser Veranstaltung vom Veranstalter getroffenen Vorkehrungen zur Anreise, zum Aufenthalt und zur Abreise der Besucher zur Veranstaltung.
- Festivalgelände: Das Festivalgelände umfasst sämtliche Flächen zu denen nur Zutritt mit gültigem Festivalticket oder einer sonstigen Zutrittsberechtigung des Veranstalters gewährt wird. Flächen außerhalb des Festivalgeländes, welche nicht als Parkraum ausgewiesen sind, dürfen nicht befahren oder beparkt werden.
- Parkflächen: die Gesamtheit aller für die Veranstaltung eingerichteten Parkplätze ohne Erschließungswege aus dem öffentlichen Verkehrsraum und Erschließungswegen zum Veranstaltungsgelände.
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Tickets; Weiterverkaufsverbot; Vertragsstrafe
- Tickets sind ausschließlich bei ulmtickets.de (eine Marke der Arena Ulm/Neu-Ulm Betriebsgesellschaft mbH) und dem Veranstalter zu erwerben. Es gelten für den Erwerb die Allgemeine Geschäftsbedingungen für im Internet (Domain „www.ulmtickets.de“) oder in ulmtickets-Verkaufsstellen erbrachte Ticketing-, Gutschein- und Geschenkkarten- Dienstleistungen der Arena Ulm/Neu-Ulm Betriebs GmbH, Max-Bögl-Str. 1, D-92369 Sengenthal. Diese sind unter https://www.ulmtickets.de/agb abrufbar. Nach der Entwertung durch den Veranstalter oder ein von dem Veranstalter beauftragtes Unternehmen, ist eine Übertragung nicht mehr zulässig.
- Tickets sind digitale Tickets oder gedruckte Tickets, die für den Besucher auch digital nutzbar sind. Alle Tickets werden personalisiert, der Besucher erhält ein personalisiertes Besuchsrecht. Der Zutritt wird nur mit einem gültigen, mit einem Namen versehen Ticket in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis sowie einem zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Immunitätsnachweis (z.B. vollständiger Impfnachweis gegen Covid-19 oder Bescheinigung für Covid-19 Genesene) oder einem aktuellen (max. 24h vor dem Eintritt durchgeführten) und nach §1 Satz 1 Coronavirus-Testverordnung anerkannten negativen Schnelltest gestattet. Die Liste der aktuell anerkannten Schnelltests kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=ANTIGENTESTS-AUF-SARS-COV-2
- Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten bei einem berechtigten Interesse grundsätzlich zu, es sei denn:
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- gegen den Dritten besteht ein Hausverbot
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- das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis, zzgl. etwaiger Gebühren, angeboten als für den Nennpreis der Eintrittskarte.
- es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf.
- der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. Ebay, etc.).
- die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen
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- Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.
- Der Erwerber einer Eintrittskarte verpflichtet sich, bei Veräußerung (einschließlich der entgeltfreien Weitergabe) des Besuchsrechts oder von Tickets ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese AGB, insbesondere auf die Weitergabe Beschränkungen dieser Ziffer und die Geltung dieser AGB hinzuweisen und diese als Vertragsbestandteil zu vereinbaren.
- Jeder Besucher, der Eintrittskarten unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvoraussetzungen anbietet oder weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe je vertragswidrig angebotener Eintrittskarte bzw. angebotenem Besuchsrecht, die nach billigem Ermessen vom Veranstalter festgelegt wird. Die Höhe der Vertragsstrafe, die höchstens 2500,00 EUR betragen darf, kann der Besucher gerichtlich auf Angemessenheit überprüfen lassen. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, das Besuchsrecht zu entziehen, bzw. die Eintrittskarte einzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn die Eintrittskarte von einem Dritten gutgläubig erworben wurde.
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Anreise; Parken; Sauberkeit
- Da der Veranstaltungsort mitten in einem Wohngebiet liegt, empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder das angebotene Park + Ride System der Stadt Ulm zu nutzen.
- Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.
- Die Parkberechtigung erlischt, wenn das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist oder aus anderen Gründen die Betriebserlaubnis entzogen bekommen hat. Gleiches gilt, soweit das Fahrzeug mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Mängeln abgestellt worden ist.
- Ohne vorherige schriftliche Anmeldung und entsprechender Zustimmung des Veranstalters darf der Innenbereich des Fort Unterer Eselsberg nicht befahren werden. Bei einer Zustimmung sind diese Fahrzeuge auf Weisung des Personals des Veranstalters auf zugewiesenen Flächen abzustellen.
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Einlass; Einlasskontrolle
- Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte in Verbindung mit zugehörigem Lichtbildausweis und Immunitätsnachweis / negativem Schnelltest oder mit unversehrtem Festivalbändchen (im folgenden „Wristband“ genannt) möglich. Für Besucher ohne Immunitätsnachweis wird dringend empfohlen, eine Ticketversicherung abzuschließen, die auch bei einem positiven Covid-19 Schnelltest greift, da der Ticketpreis auch bei Vorliegen eines positiven Testergebnis nicht erstattet werden kann!
Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen, die an der Bandausgabe gegen das Wristband eingetauscht werden muss. Besuchern, die das Festivalgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Wristband um das Handgelenk tragen. Unverschlossene Wristbänder verlieren ihre Gültigkeit und werden entwertet.
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- Beim Zutritt zum Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst (Security) vor Ort durchgeführt werden (z.B. Fahrzeugkontrollen, Taschenkontrollen). Der Ordnungsdienst ist angewiesen, beim Betreten des Festivalgeländes eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 8, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht, wenn sich der Besucher offensichtlich nicht an die geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften hält, oder der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren Eintrittskarte und Wristband ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
- Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt das öffentlich einsehbare sowie im Booklet enthaltene Hygienekonzept. Weisungen von Ordnern zur Einhaltung von Abstandsregeln und zur Durchsetzung des Hygienekonzepts ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Verweis vom Veranstaltungsgelände. Bei einem Verweis vom Festivalgelände verlieren Eintrittskarte und Wristband ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
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Cashless Payment
- Der Veranstalter behält sich vor ein Cashless Payment System zum kontaktlosen elektronischen Bezahlen in Teilen oder ganzheitlich einzuführen. Art und Umfang werden allein vom Veranstalter bestimmt, es besteht kein Anspruch auf bestimmte Bezahlverfahren.
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Verbotene Gegenstände
- Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten:
- Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Camelbags, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Trinkhörner und/oder sonstige Trinkbehälter, Dosen (auch Haarspray, Deo etc.), CS-Gas, Pfefferspray, Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder und Gürtel mit hochstehenden Nieten, Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Drohnen, Brennholz, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse. Shirts von Bands mit verfassungsfeindlichem und verbotenem Hintergrund sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.
- ohne vorherige schriftliche Genehmigung Drohnen, Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.
- Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten:
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- Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
- Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
- Hausrecht; Verhaltensregeln
- Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gilt die Haus- bzw. Festivalgeländeordnung sowie die Besucher-, Park- des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
- Besucher sind verpflichtet, sich an die geltenden Covid-19 Verordnungen sowie an das aushängende aktuelle Hygienekonzept zu halten.
- Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände:
- verbotene Gegenstände (Ziff. 8) mitzuführen,
- körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,
- Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
- außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
- bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,
- gewerbliches Pfandsammeln zu betreiben.
- ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, einer Gewerkschaft oder Partei, eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z.B. auf Büchern, Flugblättern, Bannern, Schildern, elektronischen Geräten, etc.) sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt.
- Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern.
- Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht oder versucht ein Besucher auf dem HX25 Open Air eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
- Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verlieren die Eintrittskarte und Wristband ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
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Fotografieren und Filmen; Recht am eigenen Bild
- Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.
- Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des HX25 Open Airs, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO werden eingehalten. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.
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Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen
- Wird das HX25 Open Air abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.
- Das HX25 Open Air wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das HX25 Open Air sofort abgebrochen oder zeitweise unterbrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des HX25 Open Air aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
- Aufgrund der Covid-19 Pandemie ist unsicher, ob Veranstaltungen im Sommer 2021 stattfinden können. Im Fall der Absage der Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen der Covid-19 Pandemie gelten die vorstehenden Ziffern 11.1 und 11.2. Sie gelten entsprechend, wenn der Veranstalter aufgrund des Covid-19 Infektionsgeschehens nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass ein Festival abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher, aufgrund von Einreisebeschränkungen der am Festival Beteiligten oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann.
- Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Programmpunkte, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des HX25 Open Airs gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf www.hexenhaus-metal.com bekannt geben.
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Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
- Dem Besucher ist bewusst, dass beim HX25 Open Air, insbesondere vor den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, einen geeigneten Gehöhrschutz zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
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Jugendschutz - Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
- Kinder und Jugendliche unter 6 Jahren haben keinen Zutritt auf das Eventgelände. Kinder und Jugendliche im Alter bis 16 dürfen das Eventgelände in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person betreten. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Eintritt frei ist für Kinder bis einschließlich 12 Jahren.
- Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.
- Haftungsbeschränkung
- Der Veranstalter, seine Beauftragten und seine gesetzlichen Vertreter haften grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.
- Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Das Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen geschieht auf eigene Gefahr.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Beauftragten sowie für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Beauftragten des Veranstalters.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Anwendbares Recht; Sonstiges
- Es gelten unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung. Der Veranstalter behält sich auch kurzfristige Änderungen vor. Diese Änderungen werden nur in nachbezeichneten besonderen Fällen vorgenommen. Zu diesen Fällen gehören insbesondere Gesetzes- und Verordnungsänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie veränderte Vorgaben der örtlich zuständigen Behörden. Derartigen Änderungen kann widersprochen werden. Ein Widerspruch muss fristgerecht binnen einer Frist von einem Monat schriftlich beim Veranstalter eingehen.
- Sofern der Käufer Verbraucher ist und das Ticket online erworben hat, stellt die Europäische Kommission seit dem 15.02.2016 eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm w&lng=DE. Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet: vorstand@hexenhaus-metal.com
- Sofern der Besucher das Ticket nicht online bei ulmtickets.de erworben hat, lehnt der Veranstalter eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ab.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein oder mehrere Tickets(s) zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.